Reglement

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NMD-Reglement 01/2021 (Deutsch)
Règlement NMD 01/2021 (Français)
Regolamento NMD 01/2021 (Italiano)

NMD-Contest-Reglement 2020 (Auszug aus USKA-KW-Contest-Reglement)

4. National Mountain Day

Der National Mountain Day wird für Funkamateure in der Schweiz ausgeschrieben. Nebst den Bestimmungen für diesen Wettbewerb gelten auch jene von Kapitel 1. (Bestimmungen für alle KW-Wettbewerbe)

4.1 Datum und Zeit

Dritter Sonntag im Juli, 0600 UTC bis 0959 UTC.

4.2 Wettbewerbsziel

Die Teilnehmer stellen Verbindungen mit Stationen in der Schweiz und im Ausland her. Zulässige Betriebsarten sind CW und SSB.

4.3 Anmeldung

Die Teilnahme ist spätestens am Dienstag vor dem Wettbewerb anzumelden bei https://nmd.uska.ch/anmeldung

4.4 NMD-Stationen

Als NMD-Stationen gelten Einmannstationen und Mehrmannstationen, welche die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Standort muss mindestens 800 m über Meer liegen.
  • Der Anschluss an das Elektrizitätsnetz und die Benützung bestehender Antennen sind untersagt
  • Die gesamte Stationseinrichtung darf höchstens sechs Kilogramm wiegen. Zur Stationseinrichtung zählen:
    • Sender, Empfänger, Stromquellen, Kopfhörer, Taster, Mikrofon, sämtliche Verbindungskabel
    • Elektronische Hilfsmittel aller Art, ausser sie würden ausschliesslich zum Führen des Logbuchs benutzt.
    • komplette Antenne, Gegengewichte, Speiseleitung, Abspannungen, mitgebrachte Masten
    • sämtliches eingesetztes Ersatzmaterial (Geräte, Stromquellen, Zubehör)
  • Nicht zur Stationseinrichtung zählen unter anderem:
    • Eine Vorrichtung, die ausschliesslich zum Schutz vor statischer Aufladung dient. Die Station muss auch ohne diese Schutzvorrichtung uneingeschränkt funktionieren.
    • Bestehende stationäre Einrichtungen wie Fahnenmasten, Gebäude, Skilifttragwerke
    • Wickelkörper für Antennenmaterial, Logbuch, Schreibmaterial, Dokumente, Campingausrüstung

4.5 Frequenzband

CW-Verbindungen sind im Bandsegment 3510 – 3560 kHz abzuwickeln.
SSB-Verbindungen sind im Bandsegment 3600 – 3650 kHz abzuwickeln.

4.6 Kontrollgruppen

4.6.1. NMD-Stationen

Die bei jeder Verbindung auszutauschende Kontrollgruppe besteht aus dem Rapport (RST bzw. RS) und einem mindestens 15 Zeichen umfassenden Text (z.B. das Wetter ist gut). Ein Text darf nur einmal verwendet werden. Zur Bildung des Textes müssen Zeichen aus dem folgenden Zeichensatz verwendet werden: [abcdefghijklmnopqrstuvwxyz 0123456789 . – / ?]
Der Text kann eine beliebige Anzahl von Leerzeichen enthalten. Diese zählen nicht zur Textlänge.

4.6.2. Nicht-NMD-Stationen

Bei Verbindungen mit Nicht-NMD-Stationen ist lediglich der Rapport (RST bzw. RS) ohne Text
auszutauschen.

4.7 Doppelverbindungen

Den NMD-Stationen ist es erlaubt, nach 0800 UTC pro Betriebsart eine zweite Verbindung mit anderen NMD-Stationen zu tätigen.

4.8 Bewertung der Verbindungen

Verbindungen mit NMD-Stationen: 4 Punkte *)
Verbindungen mit anderen Stationen: 1 Punkt

*) Die Auswerter reduzieren die Bewertung von Verbindungen mit schweizerischen Portabel-
Stationen, die ihre Teilnahme nicht gemäss Ziffer 4.3 angemeldet haben, auf 1 Punkt.

4.9 Gesamtresultat

Summe der Verbindungspunkte. Bei Punktegleichheit wird die Station mit dem geringeren Gewicht höher rangiert. Es wird je eine Rangliste mit allen CW-Verbindungen und eine Rangliste mit allen SSBVerbindungen erstellt.

4.10 Log und Stationsdaten

Mehrfach-QSO und unvollständige QSO sind im Log zu belassen. Die Stationsdaten umfassen Angaben zu Operateur und Standort sowie eine Liste aller Stationsbestandteile gemäss Ziffer 4.4 und deren Gewicht. Log und Stationsdaten müssen innert 8 Tagen an eingereicht werden. Für deren Einreichung sind die unter https://nmd.uska.ch/log erhältlichen Hilfsmittel zu verwenden.