Reglement

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NMD-Reglement  (Deutsch)
Règlement NMD 01/2021 (Français)
Regolamento NMD 01/2021 (Italiano)

NMD-Contest-Reglement

1. Wettbewerbsziel

Der National Mountain Day wird für Radioamateure in der Schweiz ausgeschrieben.
Die Teilnehmer stellen Verbindungen mit Stationen in der Schweiz und im Ausland her.

2. Betrieb

Zulässige Betriebsarten sind CW und SSB.
CW-Verbindungen sind im Bandsegment 3510 – 3560 kHz abzuwickeln.
SSB-Verbindungen sind im Bandsegment 3600 – 3650 kHz abzuwickeln.
Dem Rufzeichen muss der Zusatz /P angehängt werden.
Zu jeder Zeit darf nur ein einziges Signal in der Luft sein.
Remote-Betrieb ist nicht zulässig.
Die Verwendung von DX Clustern, Skimmern oder anderen Alarmierungs-Systemen ist erlaubt.

3. Stationsstandort

Der Standort muss sich in der Schweiz befinden und mindestens 800 m über Meer liegen.

4. Datum und Zeit

Dritter Sonntag im Juli, 06:00 bis 09:59 UTC.

5. Anmeldung

Die Teilnahme ist spätestens am Dienstag vor dem Wettbewerb anzumelden bei
https://nmd.uska.ch/anmeldung

6. NMD-Stationen

Als NMD-Stationen gelten Einmannstationen und Mehrmannstationen, welche die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Anschluss an das Elektrizitätsnetz und die Benützung bestehender Antennen sind untersagt
  • Die gesamte Stationseinrichtung darf höchstens sechs Kilogramm wiegen.
    Zur Stationseinrichtung zählen:

    • Sender, Empfänger, Stromquellen, Kopfhörer, Taster, Mikrofon, sämtliche Verbindungskabel
    • Elektronische Hilfsmittel aller Art, ausser sie würden ausschliesslich zum Führen des Logbuchs benutzt.
    • Komplette Antenne, Gegengewichte, Speiseleitung, Abspannungen, mitgebrachte Masten
    • sämtliches eingesetztes Ersatzmaterial (Geräte, Stromquellen, Zubehör)
  • Nicht zur Stationseinrichtung zählen unter anderem:
    • Eine Vorrichtung, die ausschliesslich zum Schutz vor statischer Aufladung dient. Die Station muss auch ohne diese Schutzvorrichtung uneingeschränkt funktionieren.
    • Bestehende stationäre Einrichtungen wie Fahnenmasten, Gebäude, Skilifttragwerke
    • Wickelkörper für Antennenmaterial, Logbuch, Schreibmaterial, Dokumente, Campingausrüstung

7. Austausch

NMD-Stationen

Die bei jeder Verbindung auszutauschende Kontrollgruppe besteht aus dem Rapport (RST bzw. RS) und einem mindestens 15 Zeichen umfassenden Text (z.B. das Wetter ist gut). Ein Text darf nur einmal verwendet werden. Zur Bildung des Textes müssen Zeichen aus dem folgenden Zeichensatz verwendet werden: [abcdefghijklmnopqrstuvwxyz 0123456789 . – / ?]
Der Text kann eine beliebige Anzahl von Leerzeichen enthalten. Diese zählen nicht zur Textlänge.

Nicht-NMD-Stationen

Bei Verbindungen mit Nicht-NMD-Stationen ist lediglich der Rapport (RST bzw. RS) ohne Text
auszutauschen.

8. Zweitverbindungen

NMD-Stationen dürfen in der 1. Contesthälfte (06:00-0759 UTC) und in der 2. Contesthälfte (08:00-09:59 UTC)  je ein QSO in jeder Betriebsart mit anderen NMD-Stationen abwickeln.

9. Bewertung

Verbindungen mit NMD-Stationen: 4 Punkte
Verbindungen mit anderen Stationen: 1 Punkt

10. Gesamtresultat, Rangliste

Das Gesamtresultat ist die Summe der Verbindungspunkte. Bei Punktegleichheit wird die Station mit dem geringeren Gewicht höher rangiert. Es wird je eine Rangliste mit allen CW-Verbindungen und eine Rangliste mit allen SSB-Verbindungen geführt.

11. Log und Stationsdaten

Mehrfach-QSO und unvollständige QSO sind im Log zu belassen.
Die Stationsdaten umfassen Angaben zu Operateur und Standort sowie eine Liste aller Stationsbestandteile gemäss Ziffer 6 und deren Gewicht.
Log und Stationsdaten müssen innert 8 Tagen an eingereicht werden. Für deren Einreichung sind die unter https://nmd.uska.ch/index.php/einreichen erhältlichen Hilfsmittel zu verwenden.

12. Contest-Regeln

Die Teilnehmer verpflichten sich, die Contest-Regeln einzuhalten sowie den HAM-Spirit walten zu lassen. Der Radiosport-Manager und die NMD-Kommission können im Falle von unsportlichem oder regelwidrigem Verhalten Punktabzüge oder Disqualifikationen verfügen. Die Entscheidungen sind endgültig.
Für die Auslegung dieses Reglements ist die deutschsprachige Fassung massgebend.